Thurgauer Genossenschaft für landwirtschaftliche Investitionskredite und Betriebshilfe
Die Investitionshilfen bezwecken eine bessere Wettbewerbsfähigkeit sowie eine Verbesserung der Lebensbedingungen in der Landwirtschaft. Auch unterstützen sie ökologische und raumplanerische Ziele. Ebenso werden besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme gefördert.
Grundlagen für diese Massnahmen bilden das Landwirtschaftsgesetz (LwG),
die Strukturverbesserungsverordnung (SVV) und die Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SBMV).